Da die DSGVO nun in Kraft ist, ist es für Marketingfachleute von entscheidender Bedeutung, die gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen. Ein positiver Nebeneffekt dieses Prozesses ist, dass uns genau diese strengen Datenschutzkontrollen dabei helfen können, den Endverbrauchern ein besseres Marketing zu bieten.
Auch wenn wir keine Rechtsberatung zur DSGVO anbieten können, finden Sie hier einige bewährte Vorgehensweisen unserer Kunden, die Ihnen helfen könnten, erfolgreiches Marketing zu betreiben und dabei die DSGVO einzuhalten. Diese bewährten Marketing-Tipps beziehen sich speziell auf Werbung für Facebook, LinkedIn, Google, Instagram, Messenger oder Snapchat-Kampagnen.
Checkliste zur Einhaltung der DSGVO für Marketingfachleute
Die ICO bietet detaillierte Leitlinien zur Einhaltung der Vorschriften. Lesen Sie alles sorgfältig durch, doch hier sind einige Bereiche mit bewährten Vorgehensweisen, die Sie als Vermarkter vorrangig beachten sollten.
Die Einwilligung zu Marketingzwecken gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss eine eindeutige, klare und positive Handlung sein
Die Einholung einer eindeutigen Einwilligung bei der Erhebung personenbezogener Daten ist gemäß der DSGVO vorgeschrieben. Dies ist jedoch ohnehin eine bewährte Vorgehensweise. Als Marketingfachleute ist es unser Ziel, die richtige Zielgruppe mit der richtigen Botschaft zu erreichen. Indem wir sicherstellen, dass die Menschen den Gegenwert dafür verstehen, warum sie ihre Daten weitergeben, bauen wir eine Zielgruppe auf, der unser Angebot wirklich am Herzen liegt.
Jede Person hat das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen und diese zu verwalten
Wir müssen nicht nur klarstellen, wozu sich die Nutzer anmelden, sondern sind auch verpflichtet, die Art und Weise zu ändern, wie wir ihre Daten verarbeiten. Das bedeutet: Wenn sich jemand vom Erhalt von Marketingmitteilungen abmeldet, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Auch hier handelt es sich lediglich um einfache, bewährte Marketingpraktiken, die wir ohnehin alle befolgen sollten. Es macht keinen Sinn, E-Mails oder andere Nachrichten an Personen zu senden, die diese gar nicht erhalten möchten. Vielleicht haben sich die Gründe für die Anmeldung inzwischen geändert, oder vielleicht gefällt ihnen der Inhalt einfach nicht. Wie dem auch sei: Konzentrieren Sie sich darauf, großartige Inhalte für diejenigen bereitzustellen, die diese auch lesen möchten.
Das Gleiche gilt für Werbung. Wenn sich jemand bereit erklärt, Mitteilungen über Werbeplattformen wie „Facebook Custom Audiences“ zu erhalten, müssen wir sicherstellen, dass wir ihn aus der Zielgruppe entfernen können, sobald er seine Einwilligung widerruft.
Driftrocks Technologie zur Zielgruppensynchronisierung kann dabei helfen, Personen, die sich abgemeldet haben, automatisch zu entfernen, sodass Sie auf der Grundlage der Ihnen vorliegenden Daten nur diejenigen erreichen, die Werbung sehen möchten.

Nach der DSGVO haben Personen das Recht auf Vergessenwerden
Ein weiterer wichtiger Aspekt der DSGVO ist, dass Personen das Recht haben, alle über sie gespeicherten Daten vollständig löschen zu lassen. Auch dies ist ohnehin einfach eine bewährte Marketingpraxis.
Für die meisten Unternehmen dürfte dies so einfach sein wie das Löschen von Datensätzen aus Ihrem CRM. Wir sind jedoch verpflichtet, Daten aus allen Systemen zu löschen, in denen sie gespeichert sind. Stellen Sie sicher, dass Sie über entsprechende Prozesse und Technologien verfügen, um diese Daten an allen Orten zu löschen, an denen sie vorhanden sind.
Es empfiehlt sich, alle Ihre Marketing-Berührungspunkte, Anbieter und Marketingkanäle zu erfassen. Schauen Sie sich an, wohin die Daten fließen, und stellen Sie sicher, dass Sie über Prozesse verfügen, um diese Daten schnell aus all diesen Bereichen zu entfernen. Auch wenn dies zunächst entmutigend erscheinen mag, helfen Technologien wie Customer Data Platforms Marketingfachleuten dabei, diese Herausforderung in großem Maßstab zu bewältigen.
Bei Driftrock haben wir unsere Technologieplattform um Funktionen erweitert, die sicherstellen, dass wir alle Daten, die wir im Auftrag unserer Kunden verarbeiten, auf Anfrage löschen können. Es ist ratsam, sich zu vergewissern, dass die Anbieter, mit denen Sie zusammenarbeiten, über ähnliche Funktionen verfügen, und dass Sie wissen, wie Sie diese bei Bedarf nutzen können.